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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2020 - L 9 KR 54/19   

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https://dejure.org/2020,44577
LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2020 - L 9 KR 54/19 (https://dejure.org/2020,44577)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2020 - L 9 KR 54/19 (https://dejure.org/2020,44577)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - L 9 KR 54/19 (https://dejure.org/2020,44577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 1 SGB 5, § 46 S 1 Nr 2 SGB 5, § 46 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankengeld - Weiterbewilligung - verspäteter Arzt-Patienten-Kontakt nach Ablauf einer befristeten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Zurechnung - Irrtum des Versicherten hinsichtlich des Enddatums der Bescheinigung - Einschätzung des Arztes über ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91

    Krankenkasse - Pflegeheim - Pflegegeld - Häusliche Pflege - Ungleichbehandlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2020 - L 9 KR 54/19
    Dieses endet nicht mit dem Erlass eines (ablehnenden) Verwaltungsaktes, sondern bleibt bis zur Bestandskraft anhängig (BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 - juris Rn. 15 - vgl. auch Siefert in: KassKomm, SGB I, § 59 SGB I Rn. 12).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2020 - L 9 KR 54/19
    Dies gilt sowohl in Anbetracht der Grundsätze im Urteil vom 11. Mai 2017 (B 3 KR 22/15 R) als auch bei Berücksichtigung der jüngsten weiteren Fortentwicklungen, die das Bundessozialgericht dazu noch vorgenommen hat.
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2020 - L 9 KR 54/19
    Kommt es nicht oder erst verspätet zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt aus dem Vertragsarzt bzw. seiner ärztlichen Sphäre und der Krankenkassen zurechenbaren Gründen, so soll das Versicherten für den Krankengeldanspruch nicht zum Nachteil gereichen bzw. können sich die Krankenkassen nach Treu und Glauben sowie dem Rechtsgedanken des § 162 BGB darauf nicht berufen (Bundessozialgericht, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, BSGE (vorgesehen), Rn. 22 ff.).
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